AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(STAND: NOVEMBER 2025)
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Vertragspartner ist die belsers Naturhotel GmbH & Co. KG, die nachfolgend auch Belsers Hotel genannt wird. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Belsers Hotel, Neckarstr. 9, 72622 Nürtingen (nachfolgend „das Hotel“) abgeschlossen werden.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Ja, zahlungspflichtig buchen“ zustande.
3 PFLICHTEN DES HOTELS
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen in seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
3.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Hotels, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Sauna- und Ruhebereich, Parkgarage, Nutzung der Skybar, etc.
4 PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
4.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.3 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
4.4 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.5 Übersteigt der Rechnungsbetrag € 1.000,00 oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
4.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.8 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
5 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
5.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
5.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
5.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen.
5.4 Stornogebühren fallen auch dann an, wenn der Gast die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt; für den Fall des Nichterscheinens ohne Stornierung gilt Ziffer 5.5.
5.5 (No-Show) Erscheint der Gast am vereinbarten Anreisetag nicht („No-Show“) und erfolgt auch keine vorherige Stornierung, ist das Hotel berechtigt, 100 % des vertraglich vereinbarten Reisepreises zu berechnen.
6 RÜCKTRITT DES HOTELS
6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
6.2 Wird eine gemäß den Ziffern 4.3-4.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
6.4 Für Buchungen im Zeitraum von April bis Juni 2026 behält sich das Hotel das Recht vor, die Reservierung bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Anreisedatum einseitig und kostenfrei zu stornieren, sofern bauliche Verzögerungen eintreten, die den regulären Betrieb des Hotels beeinträchtigen. Eine Minderung des Übernachtungspreises aufgrund der Nichtverfügbarkeit einzelner Hoteleinrichtungen (z. B. Skybar oder sonstiger Outlets) ist ausgeschlossen.
6.5 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung ein Entgelt verlangen.
8 ERSATZUNTERKUNFT
8.1 Das Hotel kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
8.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn das Zimmer oder ein Raum unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
8.3 Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels.
9 MITWIRKUNGSPFLICHT / HAFTUNG DES HOTELS
9.1 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Hotel mitzuteilen. Das Hotel wird in diesem Falle für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
10 EINSTELLBEDINGUNGEN KRAFTFAHRZEUGE
10.1 Die Benutzung der Tiefgarage und der Parkplätze erfolgt unter Anerkennung der nachfolgenden Einstellbedingungen und auf eigene Gefahr. Eine Verwahrung von Gegenständen findet nicht statt. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden durch Dritte. Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich vom Personal grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Ansprüche aus solchen Schäden müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes oder der Tiefgarage geltend gemacht werden. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten sinngemäß.
10.2 Sollten Sie Schwierigkeiten haben, weil Ihr Kennzeichen nicht erkannt wird oder es Probleme bei der Bezahlung gibt, wenden Sie sich bitte umgehend am selben Tag an einen unserer Mitarbeiter vor Ort.
10.3 Gebühren für einen Parkverstoß / Ausfahren ohne Bezahlung:
Im Falle eines Parkverstoßes (Ausfahrt ohne ordnungsgemäße Bezahlung) erfolgt eine Nachverfolgung, welche entgeltlich geahndet wird. Die Nachverfolgung erfolgt ausschließlich über unsere Parkraumbewirtschaftung ARIVO. In Deutschland betragen die Gebühren € 35,00 brutto.
Die Parkverstoß-Gebühren sind so niedrig wie möglich, so hoch wie nötig angesetzt. Sie dienen zur Deckung der Kosten, welche bei Arivo im Zuge der Nachverfolgung und der Eintreibung entstehen.
11 EINSTELLBEDINGUNGEN FAHRRÄDER IN FAHRRADGARAGE
11.1 Die Fahrrad-Garage des Hotels ist mit einem elektronischen Schloss gesichert. Der Zugang ist ausschließlich Hotelgästen mit gültigem Zimmerschlüssel (digital oder physisch) gestattet.
11.2 Das Abstellen von Fahrrädern erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Verlust, Diebstahl oder sonstige Beeinträchtigungen der in der Fahrrad-Garage abgestellten Fahrräder und deren Zubehör.
12 TIERHALTUNG
12.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in das Hotel gebracht werden.
12.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
12.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen.
12.4 Das Tier ist in allen öffentlichen Räumen an der Leine zu führen.
12.5 In gastronomische Einrichtungen (z. B. Restaurant, Frühstücksraum, Bar) dürfen Tiere nur nach ausdrücklicher Genehmigung und unter Einhaltung der jeweiligen Hausordnung mitgeführt werden. Ein genereller Anspruch auf Mitnahme von Tieren in diese Bereiche besteht nicht.
12.6 Der Vertragspartner, bzw. sein Versicherer haften dem Hotel gegenüber für alle Schäden, den mitgebrachte Tiere anrichten.
13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürtingen. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
13.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.